Auf Beschluss des Abgeordnetenhauses Berlins kann das Schuljahr pandemiebedingt auf Wunsch wiederholt werden.
Hierzu müssen die Eltern einen schriftlichen Antrag mit der Begründung dieses Wunsches bei der Schulleitung der Schule am Rathaus abgeben.
Im April würden Sie dann ein Beratungsgespräch mit der Schule führen und könnten danach Ihre endgültige Entscheidung fassen.
Die offizielle Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie zu der Möglichkeit der Jahrgangsstufenwiederholung finden Sie hier: