Unsere Hausordnung

Bei Interesse kann man sich hier unsere Hausordnung ansehen:

Hausordnung

Grundvoraussetzung für einen ordnungsgemäßen Schulalltag sind rücksichtsvolles und höfliches Verhalten aller Schulteilnehmer:innen untereinander und die Achtung der materiellen Werte unseres denkmalgeschützten Gebäudes. Verbale und körperliche Gewalt gegenüber allen Schulteilnehmer:innen wird geahndet.

1. Betreten und Verlassen des Schulgebäudes

  • Der Einlass erfolgt 7:50 Uhr.
  • Verspätungen über 20 Minuten gelten als Fehlstunde.
  • Im Falle einer Verspätung darf der Unterrichtsraum nur nach Aufforderung der Lehrkraft betreten werden.
  • Schulfremde Personen bedürfen zum Aufenthalt im Schulbereich der Erlaubnis der Schulleitung.
  • Ein Versicherungsschutz besteht für Schüler:innen nur dann, wenn sich diese von ihrer Wohnung direkt zur Schule, zu den Sportstätten sowie zum Mittagsband begeben und nach Unterrichtsschluss auf direktem Weg nach Hause gehen.
  • Unberechtigtes Verlassen der Schule während der Pausen ist verboten.

2. Verhalten im Unterricht

  • Jacken und Kopfbedeckungen sind im Unterrichtsraum auszuziehen. Ausgenommen sind Kopfbedeckungen aus religiösen Gründen. Die Garderobe wird an den dafür vorgesehenen Haken gehangen.
  • Die Unterrichtsbereitschaft wird hergestellt, das bedeutet pünktlichesErscheinen damit die Arbeitsmaterialien vor Unterrichtsbeginn bereit liegen. Fehlende Unterrichtsbereitschaft zu Beginn der Stunde gilt als Verspätung. Essen und Getränke sind in der Tasche zu verstauen. In der Schule sind nur verschließbare Getränkebehälter gestattet.
  • Die Unterrichtsmaterialien für den gesamten Schultag müssen den Schließfächern vor 8 Uhr entnommen und dürfen erst nach dem Ende des letzten Unterrichtsblocks in diese zurückgebracht werden. Ausnahme Sport.
  • Die Benutzung von Mobiltelefonen und weiterer multimedialer Technik sind im Unterricht nur auf Anweisung des Fachlehrers erlaubt; die o.g. Geräte können vor dem Unterricht eingesammelt werden.
  • Mobiltelefone sowie andere nicht schulisch genutzte multimediale Geräte sind vor dem Unterricht in der Schultasche zu verstauen.
  • Bei Missbrauch können o.g. Geräte jederzeit eingezogen werden. Die Erziehungs­berechtigten können zum Gespräch eingeladen werden.
  • Der Missbrauch o. g. Geräte wird im Klassenbuch vermerkt.
  • Während des Unterrichts wird nicht gegessen. Auch Kaugummis sind ausgeschlossen. Es kann aber, ohne das Unterrichtsgeschehen zu stören, getrunken werden.
  • Ein Toilettenbesuch erfolgt einzeln und in erster Linie in der Pause oder nach Abstimmung mit der Lehrkraft.
  • Das Werfen jeglicher Gegenstände im Unterricht ist untersagt.
  • Kleine Pausen während eines Blockes werden durch die Lehrkraft individuell festgelegt, die Benutzung o. g. Geräte ist in dieser Zeit nicht gestattet.
  • Die Benutzung von Deo-Sprays ist im Klassenraum untersagt

3. Verhalten in den Pausen

  • Die Pausen sind zur Erholung der Schülerinnen und Schüler eingerichtet.
  • Jedes Verhalten, das Mitschüler:innen belästigt oder gefährdet ist untersagt; insbesondere ist das Werfen mit Gegenständen (Schneebälle, Steine, Papier, Flaschen …) nicht gestattet.
  • Bei Regen halten sich die Schüler:innen im Erdgeschoss auf.
  • Die Toiletten dienen nicht als Aufenthaltsräume. In der Hofpause sind die Toiletten nur direkt vor oder nach dem Hofzutritt zu nutzen.
  • Der Raumwechsel erfolgt zügig und diszipliniert.

4. Verhalten im Schulbereich

  • Das Betreten des Schulgebäudes und gesamten Schulgeländes nach dem Mittagsband erfolgt 5 Minuten vor Unterrichtsbeginn. Die Pausen zwischen Unterricht und Mittagsband sind außerhalb des                     
  • Die Schüler:innen sind zur schonenden Behandlung der Einrichtungen des Gebäudes, der Lehr- und Arbeitsmittel sowie dem Eigentum Dritterverpflichtet.
  • Bei Sachbeschädigungen im Schulhaus/Schulgelände muss der Schaden vom Verursacher getragen werden.
  • Das Spucken ist zu unterlassen.
  • Eddings, Sprays u.ä. Materialien, sowie Energydrinks u.ä. Getränke bleiben zu Hause.
  • Unberechtigte Ton- und Bildaufzeichnungen Dritter sind streng verboten. Die Weitergabe und auch die Duldung solcher Aufzeichnungen werden zur Anzeige gebracht.
  • Waffen, auch sämtliche Formen von Messern, Zündmaterial, Feuerwerkskörper und sonstige gefährlicheGegenstände sind strengstens verboten.
  • Das Rauchen im Schulbereich ist verboten. Das Nichtraucherschutzgesetz ist bei allen schulischen Veranstaltungen einzuhalten. Dies gilt auch für Vapes, E-Shishas, E-Zigaretten u.ä..
  • Dem Jugendschutz und dem Betäubungsmittel-Gesetz ist Rechnung zu tragen, das bedeutet u.a., dass das Mitbringen und der Konsum von Drogen und Alkohol untersagt sind.

5. Ordnungsdienst

  • Nach der letzten Unterrichtsstunde wird der Unterrichtsraum sauber und ordentlich verlassen (Stühle hoch stellen, Fenster schließen, Tafel reinigen, Lüfter ausschalten, Tafel runterfahren, ausfegen).